Beklagten vom 11. Juli 2023) doch nicht ersichtlich. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt somit nicht vor. -9- 5. 5.1. Mit Eingaben vom 30. November 2023, 11. und 29. Dezember 2023 stellt der Beklagte sodann neue Anträge basierend auf neuen Rügen.