__ im Jahr 2003 und die STWEG G._____ im Jahr 2006 fertiggestellt worden. Die Gesamtkosten für die Reparatur der Wärmepumpe seien durch drei Häuser dividiert worden, was "niemand nachvollziehen könne". Die Jahresrechnung per 30. Juni 2022 sei daher – wie die früheren – falsch. Richtigerweise müsste in der Buchhaltung der STWEG F._____, welche als Dienstbarkeitsbelastete fungiere, zuerst die Kosten gesammelt und diese anschliessend auf die drei Stockwerkeigentümergemeinschaften korrekt verteilt werden (Berufung S. 4).