3. 3.1. Mit Berufung bringt der Beklagte vor, die fraglichen Jahresrechnungen seien das Produkt eines trickreichen Ausbeutungssystems und eines ungesetzlichen Strategems im Ablauf des Baubewilligungsverfahrens der aargauischen Gemeinde R._____. Die Jahresrechnungen seien "in struktureller Hinsicht falsch und das Produkt eines hochprofessionell organisierten Betruges". Die "Firma E._____" wende den Trick "Zusammenlegen von 2 oder mehreren Einheiten" an, "um bei Durchführungsprozess Güter oder Verpflichtungen zum Verschwinden zu bringen" (Berufung S. 2). Die Wärmepumpe "und diverse Anlagen" seien grundbuchamtlich in der Parzelle Nr. aaa – STWEG F._____ R._____ – untergebracht, wohin-