2. 2.1. Gegen diesen ihm am 21. September 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 30. September 2023 fristgerecht Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau mit folgendem Rechtsbegehren: " Der Beschluss des Bezirksgerichtes Bremgarten vom 8. September 2023 hinsichtlch [sic] Traktandum No 1 *es sei zu Gunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück des Gesuchsgegners die vorläufige Eintragung eines Pfandrechtes vorzumerken" sei aufzuheben" 2.2. Am 7. November 2023 reichte der Beklagte die Kopie einer Strafanzeige ein.