2. Zur Anhebung der Klage auf definitiven Eintrag des obigen Pfandrechts wird der Gesuchstellerin Frist bis 08.12.2023 angesetzt. -3- Wird die Frist nicht genutzt, erfolgt die Löschung der Eintragung. Die Fristwahrung ist dem Gerichtspräsidium sofort zur Kenntnis zu bringen. 3. Über die Tragung der Entscheidgebühr von Fr. 1'350.00 und über die Zusprechung von Parteikosten wird entweder im Urteil des Hauptprozesses (ordentliche Klage auf definitive Eintragung), in einem Vergleich der Parteien oder in einem separaten Kostenentscheid zu diesem Verfahren entschieden."