2. Die Anweisung gemäss Ziffer 1 sei superprovisorisch zu verfügen und dem Grundbuchamt Q._____ (R._____) unverzüglich mitzuteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Gesuchsgegners." 1.2. Mit Verfügung vom 13. Juni 2023 wies das Bezirksgerichtspräsidium Bremgarten den Antrag auf superprovisorische Massnahme ab. 1.3. Mit Eingabe vom 11. Juli 2023 (Datum der Überbringung) stellte der Beklagte sinngemäss den Antrag, es sei auf das Gesuch nicht einzutreten, eventualiter sei es abzuweisen. Am 14. Juli 2023 sowie am 11. August 2023 überbrachte der Beklagte dem Bezirksgerichtspräsidium Bremgarten zwei weitere Eingaben.