3.2. Aus den Ausführungen in der Klage (vorinstanzliche Akten [VA] act. 1 ff.) und im Gesuch um superprovisorische Einstellung der Betreibung (VA act. 15 ff.) sowie aus Klagebeilage 1, Antwortbeilage 1 und Gesuchsbeilage 2 ergibt sich, dass in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ der Zahlungsbefehl rechtskräftig, die Pfändung aber noch nicht vollzogen war bzw. ist. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ -7-