3. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung von Fr. 1'622.00 (inkl. Fr. 115.95 MWSt.) zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 25. September 2023 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 27. September 2023 beim Obergericht Berufung mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch um vorläufige Einstellung der Betreibung sei abzuweisen und in Abänderung von Dispositiv-Ziffer 1 die Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 08.11.2022) umgehend fortzusetzen.