2.6. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Entscheid vom 13. September 2023: " 1. Die Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 8. November 2022) wird vorläufig eingestellt. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00, werden unter Vorbehalt einer anderen Verteilung im Hauptprozess der Gesuchsgegnerin auferlegt. Diese werden mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 400.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller Fr. 400.00 direkt zu ersetzen und Fr. 600.00 dem Gericht nachzuzahlen hat.