Die Prozesskosten in den entsprechenden Rechtsmittel- oder Abänderungsverfahren, bei denen den Parteien ein Urteil zu den materiellen Streitfragen bereits vorliegt, werden hingegen grundsätzlich nach dem Prozessausgang verteilt (E. 10 nachfolgend). 9. Zusammenfassend ist die Berufung teilweise gutzuheissen und Dispositiv- Ziffern 3 und 4 des angefochtenen Entscheids sind im Sinne der vorangehenden Erwägungen abzuändern. Im Übrigen ist die Berufung abzuweisen.