6.2.2.2. Gemäss Steuerrechner des Kantons J., der die Berufskostenpauschale, den Versicherungsabzug sowie die Sozialabzüge und die Freibeträge automatisch berücksichtigt, ergibt sich für 2022 bei einem Nettoeinkommen von rund Fr. 56'000.00 ein monatlicher Steuerbetrag von Fr. 600.00 (Fr. 7'250.00.00 / Jahr). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Beklagte in der ersten Hälfte des Jahres einen unbezahlten Urlaub absolvierte. Weiter ist zu bemerken, dass die Klägerin in der Berufungsantwort (S. 11) die vom Beklagten zu entrichtenden Unterhaltsbeiträge zum massgeblichen Einkommen hinzu- statt abgezählt hat.