6.1.2.3. Gestützt insbesondere auf die Feststellungen im angefochtenen Entscheid und die vorstehenden Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2023 bei der Klägerin ein steuerbares Einkommen von rund Fr. 84'600.00 (Erwerbseinkommen Fr. 69'500.00 + Eigenmietwert Fr. 24'525.00 [Steuerveranlagungen Gesuchsbeilagen 23, 24] - Lieg. Unterhalt Fr. 4'905.00 [Pauschale gemäss Steuererklärungen] - Berufsauslagen Fr. 2'090.00 [3 % mind. - 19 -