5.4.3.3. Für die Zeit ab Januar 2023 (neue Phase 6) ist davon auszugehen, dass der Beklagte eine neue Funktion als "[…]" übernommen hat (E. 5.4.23.1 hiervor). Gemäss Arbeitsvertrag vom 1. Juli 2021 umfasst die Vergütung im Falle einer solchen Beförderung einen jährlichen Bruttolohn von Fr. 156'000.00 zuzüglich Pauschalspesen von Fr. 9'600.00 im Jahr (Beilage 4 zur Stellungnahme vom 28. März 2022). Unter Abzug der Beiträge an die Sozialversicherung (AHV/IV/EO), Arbeitslosenversicherung (ALV), Pensionskasse und obligatorische Unfallversicherung von rund 15 % vom Bruttolohn ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 11'850.00.