5.2.4. Nach ihrer eigenen Darstellung (act. 5 ff.) arbeitete die Klägerin von 2000 bis 2017 im Familienbetrieb F.. Ab April 2018 arbeitete sie bei der G. zu 50 %, anschliessend zu 60 % bzw. 70 %. Im Oktober 2020 nahm sie eine neue Stelle bei der C. mit einem 100 %-Pensum mit Wirkung ab Februar - 14 -