317 Abs. 1 ZPO handle. Schliesslich sei aktenkundig, dass die Klägerin aufgrund ihrer berufsbegleitenden Ausbildung zur "[…]" ihr Arbeitspensum von 100 % auf 80 % reduziert habe. Folglich habe ihr die Vorinstanz für die Phase 5 zu Recht das effektiv erzielte Einkommen gemäss ihrem 80 %-Pensum in Höhe von Fr. 5'034.00 angerechnet (Ziff. 15 und 17 der Berufungsantwort). 5.2. 5.2.1. Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorinstanz der Klägerin in der Phase 4 zu Recht kein Einkommen anrechnete.