Im Weiteren sei nicht zu beanstanden, dass die Klägerin den Arbeitsvertrag vom 16. Juni 2022 erst mit der mündlichen Replik anlässlich der Hauptverhandlung ins Recht gelegt habe, da dies der gerichtsüblichen Praxis entspreche und der Beklagte anlässlich der Hauptverhandlung die Gelegenheit gehabt habe, darauf mündlich zu duplizieren (Ziff. 16 der Berufungsantwort). Zudem mache der Beklagte neu auch für die Phase 5 ein hypothetisches Einkommen der Klägerin geltend, wobei es sich ebenfalls um ein unzulässiges, unechtes Novum i.S.v. Art. 317 Abs. 1 ZPO handle.