Weiter habe die Vorinstanz zu Unrecht die anteilsmässige Erfolgsbeteiligung von Fr. 12'500.00 an das Einkommen des Beklagten angerechnet, weil dieser Bonus sowie die weiteren im Lohnausweis aufgeführten unregelmässigen Zahlungen nicht gesichert seien. Sein monatliches Nettoeinkommen reduziere sich somit auf Fr. 10'500.00. Hinzu komme, dass seine Steuerlast in der Phase 5 zu tief beziffert worden sei, weil ihm zu hohe Unterhaltszahlungen angerechnet worden seien. Gestützt auf ein Einkommen von Fr. 10'500.00 ergebe sich eine Steuerlast von Fr. 2'200.00 pro Monat (Ziff. 13 der Berufung). - 11 -