Der Beklagte arbeite bei der E. in U. als […] mit einem Pensum von 100 %. Den Lohnausweisen für das Jahr 2021 und dem Arbeitsvertrag lasse sich entnehmen, dass das monatliche Nettoeinkommen des Beklagten für die Phasen 4 und 5 jeweils Fr. 11'476.00 (inkl. 13. Monatslohn) betrage. Darin enthalten sei die anteilsmässige Bonusauszahlung von Fr. 12'500.00, die auf der vertraglich vereinbarten jährlichen Erfolgsbeteiligung von Fr. 15'000.00 bei 100 % Zielerreichung basiere. Die Anrechnung der anteilsmässigen Erfolgsbeteiligung rechtfertige sich, da hinsichtlich der maximalen Höhe und der Voraussetzungen der Auszahlung des Bonus keine Ungewissheit bestehe. Gestützt auf den vertraglichen Anspruch