7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. " -4- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 27. Januar 2023 erhob der Beklagte fristgerecht Berufung gegen den ihm am 19. Januar 2023 zugestellten Entscheid und stellte folgende Anträge: " 1. Es seien die Ziffern 3, 4, 6 und 7 des angefochtenen Entscheids aufzuheben und das Entscheid-Dispositiv neu wie folgt zu formulieren: 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts berechtigt sind und dass sie seit dem 27. November 2019 getrennt leben.