Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Präliminarien) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 16. September 2011. Die Ehe blieb kinderlos. Seit dem 27. November 2019 leben die Parteien getrennt. 2. 2.1. Am 7. Dezember 2021 machte die Klägerin beim Präsidium des Familiengerichts Q. die Scheidungsklage anhängig. Gleichentags beantragte sie den Erlass vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren und stellte betreffend die Leistung von Unterhaltsbeiträgen folgenden Antrag: