" 1. In der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 20. Dezember 2022; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 15. Juni 2023) wird den Gesuchstellern definitive Rechtsöffnung erteilt für den aufgelaufenen Verzugszins von Fr. 1.70 sowie Verzugszins von 5.1 % auf Fr. 30.00 seit 20. Dezember 2023 bis 10. Juli 2023. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 60.00 festgesetzt und dem Gesuchsgegner auferlegt.