Mit der Auftragsbestätigung vom 20. September 2023 über Fr. 14'500.00 (Beschwerdebeilage 11) weist die Beklagte schliesslich nach, dass sie über ein solides Auftragsvolumen verfügt und mit weiteren Einnahmen zu rechnen ist. Nachdem die in der Schuldner-Information vermerkten Forderungen (mit Ausnahme zweier Forderungen in der Höhe von insgesamt Fr. 270.25 gegen welche die Beklagte Rechtsvorschlag erhob) beglichen bzw. gedeckt sind, die Beklagte gegenüber ihren Kunden offene und teils fällige Forderungen von über Fr. 100'000.00 aufweist und regelmässige Umsätze erzielt, womit sie in der Lage sein sollte, die laufenden Kosten zu decken, kann ihr die Liqui-