Hinsichtlich der Passiven bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von Fr. 8'589.10, Verbindlichkeiten zu Gunsten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ("Abrechnungskonto MWST") in der Höhe von Fr. 15'224.69 sowie Bankverbindlichkeiten von Fr. 20'317.50. Bei den Bankverbindlichkeiten dürfte es sich um den Covid-19-Kredit handeln (Beschwerdebeilage 10), welchen die Beklagte gemäss eigenen Angaben mit quartalsweisen Zahlungen von Fr. 1'693.15 amortisiert, was glaubhaft erscheint, zumal keine entsprechenden Betreibungen seitens der [Bank] aktenkundig sind und die Beklagte über ein Kontokorrentkonto bei dieser Bank verfügt.