Die flüssigen Mittel belaufen sich gemäss der provisorischen Bilanz auf Fr. 15'935.83, wobei der Beschwerdebeilage 12 zu entnehmen ist, dass das Bankguthaben im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung Fr. 22'409.16 betrug. Hinsichtlich des Anlagevermögens ist zu beachten, dass gemäss der Inventarliste ein Inventar mit einem Neuanschaffungspreis von mehr -7-