Es bestehen diesbezüglich keinerlei Hinweise, dass die Beklagte mit Zahlungsausfällen zu rechnen hätte bzw. die Schuldner diesen Forderungen nicht nachkommen würden. Dem Bankauszug der [Bank] (Beschwerdebeilage 5) ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass die Beklagte in der Vergangenheit regelmässige (auch höhere) Zahlungseingänge ihrer Kundschaft verbuchen konnte. Die flüssigen Mittel belaufen sich gemäss der provisorischen Bilanz auf Fr. 15'935.83, wobei der Beschwerdebeilage 12 zu entnehmen ist, dass das Bankguthaben im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung Fr. 22'409.16 betrug.