Am 20. September 2023 sei bei der Beklagten eine neue Anfrage mit einem Auftragswert von Fr. 14'500.00 netto eingegangen. Am 21. September 2023 habe die Beklagte eine Zahlung von einer Kundin über Fr. 17'816.15 erhalten, sodass der aktuelle Kontosaldo Fr. 22'409.16 betrage. Die von der C._____ AG geltend gemachten Forderungen über Fr. 777.80 und Fr. 698.00 habe die Beklagte vor der Konkurseröffnung getilgt, wobei die Mitteilung an das Konkursamt noch nicht erfolgt sei. Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geltend gemachten Forderungen seien im provisorischen Zwischenabschluss nicht berücksichtigt, könnten von der Beklagten aber aus den vorhandenen Mitteln bezahlt werden.