Drei Rechnungen seien fällig, hätten aber aufgrund der bestehenden Kontosperre nicht einbezahlt werden können. Weitere Rechnungen würden Anfangs Oktober fällig, wobei es sich bei den Schuldnern um teilweise sehr grosse und zahlungskräftige Gesellschaften handle. Die vollständige Befriedigung der Forderungen sei daher anzunehmen. Es bestehe ein Covid-19-Kredit über Fr. 27'090.00, wobei die Beklagte seit dem 30. Juni 2021 quartalsweise Amortisationen von Fr. 1'693.15 geleistet habe. Die nächste Rate sei erst Ende September 2023 fällig. Am 20. September 2023 sei bei der Beklagten eine neue Anfrage mit einem Auftragswert von Fr. 14'500.00 netto eingegangen.