2. 2.1. Die Beklagte macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass sie den Betrag von Fr. 6'700.00 bei der Obergerichtskasse am 19. September 2023 hinterlegt habe. Die Konkursforderung inkl. der Betreibungskosten und der Entscheidgebühr für das erstinstanzliche Verfahren seien damit ebenso wie die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sichergestellt. Aus der Zwischenbilanz per 18. September 2023 ergebe sich, dass die finanzielle Situation der Beklagten positiv sei. Den Aktiven von Fr. 162'588.92 stünden Verbindlichkeiten von Fr. 98'457.63 entgegen, was ein Eigenkapital von Fr. 118'457.63 ergebe.