4. B._____ sei zu verpflichten, für die Zeit vom 13. Mai 2023 bis zum 7. Juni 2023 dem Gesuchsteller eine Entschädigung von 100 Franken pro Tag für den Entzug der Nutzung der Betriebsunterkunft zu bezahlen. 5. B._____ sei zu verpflichten, für die Zeit ab dem 8. Juni 2023 dem Gesuchsteller eine Entschädigung von 150 Franken pro Tag für den Entzug der Nutzung der Betriebsunterkunft zu bezahlen. 6. Alle Verfahrenskosten und Parteientschädigungen seien zulasten von B._____ zu sprechen." Das Obergericht zieht in Erwägung: