2.7. Mit Eingabe vom 14. August 2023 reichte der Kläger eine weitere Stellungnahme ein. 2.8. Mit Entscheid vom 4. September 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: " 1. Auf das Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit dem geleisteten Vorschuss von Fr. 1'000.00 verrechnet. 3. Jede Partei hat ihre eigenen Parteikosten selber zu tragen." -4-