" 1. B._____ sei mit sofortiger Wirkung von dem landwirtschaftlichen Gewerbe ‘Hof X.____' ([…] LIG Q._____/[…]) auszuweisen. 2. Die Polizei sei anzuweisen, die Ausweisung umgehend zu vollstrecken. 3. Die Punkte 1. und 2. seien superprovisorisch, ohne Anhörung der Gegenpartei, zu beschliessen. 4. Alle Kosten seien der Gegenpartei aufzuerlegen." Das Gesuch um superprovisorische Verfügung der Massnahmen wies der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Laufenburg mit Verfügung vom 5. Juli 2023 ab. 2.6. Der Beklagte hielt mit Duplik vom 17. Juli 2023 sinngemäss an seinen Begehren fest.