1. Der Kläger ist im Grundbuch als Eigentümer der Grundstücke GB Q._____ Nr. […] und […] eingetragen. Diese bilden den landwirtschaftlichen Betrieb "Hof X.____". Die Grundstücke wurden am 21. April 2023 zwangsversteigert. Die Beschwerden gegen den Zuschlag wurden vom Präsidium des Bezirksgericht Laufenburg und vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen. Das Verfahren ist derzeit vor Bundesgericht hängig. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 16. Mai 2023 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Laufenburg folgende Begehren: