4. 4.1. In der Beschwerde führt der Beklagte aus, er sei nicht bereit, solch eine Gaunerei zu akzeptieren. Er habe von Anfang an verlangt, die Fahrzeuge zusammenzustellen, um zu beweisen, dass die Behauptung falsch sei. Es sei ihm dreimal von der Polizistin verweigert worden. Das Statthalteramt Q._____ habe sich die Folgekosten selbst auferlegt, um "die Polizistin + Jugo" zu decken, anstelle die Fahrzeuge zusammenzustellen und festzustellen, dass das anhand der Fahrzeugformen gar nicht möglich sei. Weiter führt er aus: "Herr C._____ vom Gericht Q._____ hatte in den vielleicht 15 Minuten keine Probleme mit mir komplett geistig und körperlich am Boden Nötigung".