3. 3.1. Am 31. August 2023 überbrachte der Beklagte dem Bezirksgericht Baden eine Beschwerde gegen den ihm am 25. August 2023 zugestellten Entscheid. Auf entsprechende Aufforderung hin reichte der Beklagte dem Obergericht am 2. September 2023 ein Exemplar der Beschwerde mit Originalunterschrift ein. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: