" 1. In der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 27. Juni 2023; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehren am 7. Juli 2023) wird dem Gesuchsteller definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 4'320.00. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 250.00 vollumfänglich dem Gesuchgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 250.00 verrechnet, so dass der Gesuchgegner dem Gesuchsteller Fr. 250.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."