2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 12. Dezember 2022: " 1. Über B., geboren am […], von R., X-Strasse, S., Inhaber des Einzelunternehmens D., B., wird mit Wirkung ab 12. Dezember 2022, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.