4. Der Kindesunterhalt für den Sohn C._____ gemäss Ziff. 4.2. des Entscheids der Vorinstanz sei nach Vorliegen der Dokumente gemäss Ziff. 2 und Ziff. 3 hiervor gemäss der Düsseldorfer Tabelle durch das Gericht neu festzusetzen. 5. Im Übrigen sei das vorinstanzliche Urteil zu bestätigen. 6. Eventualiter sei die Sache zur Neuentscheidung und Neufestsetzung des Kindesunterhalts gem. Ziff. 4.2. des Entscheids vom 22.08.2023 an die Vorinstanz zurückzuweisen. -5- 7. Die Akten der Vorinstanz seien beizuziehen.