2. 2.1. Mit Gesuch vom 25. August 2022 an die Präsidentin des Bezirksgerichts R._____ stellte der Kläger verschiedene Anträge, in Bezug auf den Kindesunterhalt wie folgt: "5. Es sei der Vater zu verpflichten, der Mutter an den Unterhalt des gemeinsamen Kindes C._____, geb. tt.mm.2020, - solange er sich unter deren Obhut befindet – monatlich vorschüssig, jeweils zuzüglich Kinderzulagen folgende Beiträge zu bezahlen: a. CHF 2'580.00 pro Monat, wovon CHF 1'725.00 als Betreuungsunterhalt, ab 01. August 2022 bis zur Scheidung der Eltern, längstens jedoch bis zum Wegzug von C._____ nach Deutschland;