So führt er zunächst aus, dass viele Mitarbeiter der Klägerin von der "[…]" kommen würden, die im Zuge einer Änderung der russischen Staatspolitik verstaatlicht worden sei ("[…]"). Weiter habe die Klägerin Probleme mit ihren Produkten, die seit dem Kontrollwechsel im Jahr 2012 ungelöst geblieben seien ("[…]"). Weiter führt der Beklagte in der E-Mail vom 8. Juni 2021 aus, dass er in Kontakt mit N._____ und russischen Freunden in QR._____ stehe, welche hätten lernen müssen, dass das Leben anders werde, wenn man einmal unter russische Staatskontrolle geraten sei ("[…]").