Diese Unterlassungspflicht umfasst auch Äusserungen über natürliche und juristische Personen, die mit Produkten und Marken der Klägerin in Verbindung stehen. Ausgenommen von dieser Unterlassungspflicht ist ausschliesslich die sachliche und technische Beratung jedwelcher juristischer und natürlicher Personen, wie sie von den Beklagten gewerblich angeboten wird, in Bezug auf die Produkte der Klägerin und ihrer Konzernmitgesellschaften, unabhängig davon, ob sie von der Klägerin selbst oder Dritten angeboten werden."