" Die Beklagten verpflichten sich, jedwelche Äusserungen (ob wahr oder unwahr) über die Klägerin und ihre Konzernmitgesellschaften, ihre und deren Mitarbeiter und Organe, insbesondere bezüglich deren Organisation, Strategie und Verhalten, gegenüber Dritten sowie auch gegenüber der Klägerin selbst und ihren Konzernmitgesellschaften zu unterlassen. Diese Unterlassungspflicht umfasst auch Äusserungen über natürliche und juristische Personen, die mit Produkten und Marken der Klägerin in Verbindung stehen.