Er sei ab November 2022 nicht mehr auf Messen für die Klägerin aufgetreten und habe alle Hinweise auf das Mandat mit der Klägerin auf seiner Website gelöscht. Eine Äusserung zu Produkten der Klägerin könne nicht losgelöst vom regulatorischen Umfeld erfolgen. Die beiden E-Mails seien völlig aus dem Kontext der Kommunikation im Vorgang zur […] im März 2022 gegriffen worden. Dafür müssten Zeugen angehört werden. Die Vorinstanz könne im Rahmen des Rechtsöffnungsverfahrens keine umfassende Auslegung einer Bestimmung aus einem Vergleich vornehmen, deren Tragweite unbestimmt und von den Parteien unterschiedlich ausgelegt werde.