die Klägerin tätig gewesen, habe diese Tätigkeit im Januar 2023 nach der Kündigung seines grössten Kunden, der M._____, abgebrochen. F._____ sei während der Corona-Zeit nur via Internet durch die Klägerin angeworben worden und habe deren russischen Hintergrund erst später erkennen können, als er das erste Mal persönlich in Y._____ gewesen und all den russischen Ingenieuren aus QR._____ begegnet sei. F._____ habe von der Klägerin schon lange Abstand genommen. Er sei ab November 2022 nicht mehr auf Messen für die Klägerin aufgetreten und habe alle Hinweise auf das Mandat mit der Klägerin auf seiner Website gelöscht.