sowie dessen Frau L._____ persönlich. Sie arbeite bei M._____, die im Januar 2023 fristlos den Entwicklungsvertrag mit der Klägerin beendet habe, als sie über den russischen Hintergrund der Klägerin informiert worden sei. Der Beklagte habe F._____, der aktiv einen Ersatz für das Mandat der Klägerin gesucht habe, als Vertriebsagenten für weitere geschäftliche Tätigkeiten in den Q._____ "warmhalten" wollen. Zu den gewerblichen Dienstleistungen des Beklagten gehöre auch die Vermittlung von freiberuflichen Fachspezialisten und Vertriebsagenten, wie F._____ einer sei.