Die Äusserungen, woher die Ingenieure der Klägerin stammten, wo sie zuvor gearbeitet hätten, wie sie aus- und weitergebildet worden seien und ob der Know-How-Transfer auch bei deren Ausscheiden sichergestellt sei, seien zwingend erforderlich gewesen. Wenn der Kunde oder Lieferant via "Compliance-Recherchen" den russischen Hintergrund und den Zustand der Klägerin erkenne, komme es zu starken Reaktionen, in der Regel zum Beziehungsabbruch. Die Vorlage der Urkunden durch den Beklagten, wonach die Klägerin nach wie vor Beziehungen mit sanktionierten russischen Unternehmungen und Personen führe, sei relevant.