Es gehe vorliegend in der durch die K._____ regulierten Avionik nicht um eine fallweise Einzelbeschaffung eines "Produktes", sondern um langjährige Abhängigkeiten und langjährige Lieferverpflichtungen. Wenn ein Lieferant wie die Klägerin den Luftfahrzeughersteller durch falsche Angaben, also durch das Verschleiern der aus Russland stammenden wirtschaftlich Berechtigten hinter das Licht führe, könnten Millionenschäden provoziert werden. Die Prüfung eines Lieferanten sei durch die Luftfahrzeughersteller schon aus regulatorischen Gründen sehr umfangreich. Daher habe die Klägerin in den letzten Jahren -7-