Bei grösseren Verträgen müssten namentlich Geschäftsabschlüsse, Bilanzen, Erfolgsrechnungen sowie die Aktionärs-Struktur des Herstellers offengelegt werden. Firmen wie die Klägerin müssten auch ein Management-Handbuch mit allen Informationen zu Prozessen und Personal führen und dieses Handbuch dem interessierten Kunden zur Evaluation des möglichen Lieferanten zur Verfügung stellen. Für grössere Projekte würden umfängliche Verträge erstellt, die den Hersteller des "Produktes" verpflichten würden, jede Änderung im Management- Handbuch der Klägerin beim Kunden zu melden oder zur Genehmigung anzufragen. Es gehe vorliegend in der durch die K.___