Eventualiter Der Gesuchstellerin sei die eventualiter beantragte provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von CHF 100'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 08.06.2021 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes U._____ (Zahlungsbefehl vom 04.04.2022) nicht zu erteilen. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids sei aufzuschieben. 4. 4.1. Die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtskosten seien vollumfänglich der Gesuchstellerin aufzuerlegen.