2.9. Am 8. Juni 2023 reichte der Beklagte unaufgefordert eine Stellungnahme ein. 2.10. Am 15. Juni 2023 reichte die Klägerin unaufgefordert eine Stellungnahme ein. 2.11. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 22. August 2023: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes U._____ (Zahlungsbefehl vom 4. April 2022; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 7. Februar 2023) für den Betrag von Fr. 100'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 8. Juni 2021 definitive Rechtsöffnung erteilt.