2.4. Die Klägerin erstattete am 14. April 2023 die Replik, in welcher sie an ihren im Rechtsöffnungsgesuch gestellten Anträgen festhielt und zusätzlich beantragte, den Sistierungsantrag des Beklagten abzuweisen. 2.5. Am 21. April 2023 reichte die Klägerin unaufgefordert eine Eingabe ein. 2.6. Am 27. April 2023 und 10. Mai 2023 reichte der Beklagte unaufgefordert je eine Stellungnahme ein. 2.7. Am 22. Mai 2023 und 31. Mai 2023 reichte die Klägerin unaufgefordert je eine Stellungnahme ein. -3- 2.8. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau den Antrag des Beklagten auf Verfahrenssistierung ab.